Hilfedurch die Energiepreispauschale
Die Energiepreispauschaule ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 300€, die im September 2022 als staatlicher Zuschuss an jeden deutschen Arbeitnehmer fließen soll. Sie wird zusammen mit dem Monatsgehalt des Septembers ausgezahlt. Die Regierung möchte auf diese Weise die Bürger Deutschlands angesichts krisenbedingt hoher Energie- und Lebenshaltungskosten finanziell unterstützen.
Auf
welchem Wege erhalte ich die EPP?
Die Energiepreispauschale erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber sozusagen „vorgestreckt“, zusammen mit Ihrem Gehalt für den Monat September. Ihr Arbeitgeber zahlt somit voraus und erhält das Geld mit der anschließenden Steuererklärung vom Staat zurück.
Geringverdiener sollen besonders profitieren
Geplant ist, mit der Energiepreispauschale vor allem Geringverdienern unter die Arme zu greifen. Der Hintergrund: Durch Inflation und steigende Kosten für Lebensmittel, Konsumgüter und viele andere Posten des täglichen Lebens, stehen Arbeitnehmer mit vergleichsweise niedrigem Gehalt vor echten Herausforderungen – wie sollen die zusätzlichen Kosten gedeckt werden, wenn das monatliche Gehalt das Gleiche bleibt? Die Energiepreispauschaule soll deshalb vor allem Geringverdienern eine kleine Stütze sein, zumal an diese die Pauschale von 300 € in beinahe voller Höhe ausgeschüttet werden kann.