Von der Energiepreispauschale (EPP) profitieren

Staatlicher Zuschuss angesichts steigender Energiepreise

In Deutschland und anderen europäischen Ländern sind die Energiepreise in den vergangenen Wochen auf Rekordhöhe angestiegen. Was für viele, gerade geringer verdienende Arbeitnehmer kaum noch zu stemmen ist, soll jetzt durch einen staatlichen Zuschuss zumindest teilweise aufgefangen werden – durch die sogenannte Energiepreispauschaule (EPP).

Hilfedurch die Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschaule ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 300€, die im September 2022 als staatlicher Zuschuss an jeden deutschen Arbeitnehmer fließen soll. Sie wird zusammen mit dem Monatsgehalt des Septembers ausgezahlt. Die Regierung möchte auf diese Weise die Bürger Deutschlands angesichts krisenbedingt hoher Energie- und Lebenshaltungskosten finanziell unterstützen.

Auf welchem Wege erhalte ich die EPP?

Die Energiepreispauschale erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber sozusagen „vorgestreckt“, zusammen mit Ihrem Gehalt für den Monat September. Ihr Arbeitgeber zahlt somit voraus und erhält das Geld mit der anschließenden Steuererklärung vom Staat zurück.

Geringverdiener sollen besonders profitieren

Geplant ist, mit der Energiepreispauschale vor allem Geringverdienern unter die Arme zu greifen. Der Hintergrund: Durch Inflation und steigende Kosten für Lebensmittel, Konsumgüter und viele andere Posten des täglichen Lebens, stehen Arbeitnehmer mit vergleichsweise niedrigem Gehalt vor echten Herausforderungen – wie sollen die zusätzlichen Kosten gedeckt werden, wenn das monatliche Gehalt das Gleiche bleibt? Die Energiepreispauschaule soll deshalb vor allem Geringverdienern eine kleine Stütze sein, zumal an diese die Pauschale von 300 € in beinahe voller Höhe ausgeschüttet werden kann.

Unterschiede dabei, was am Ende „übrigbleibt“

Bei Fenstern (und übrigens auch bei Türen mit Glasfeldern) ist vor allem das Rahmenprofil und die Art der Verglasung entscheidend, beides beeinflusst den Wärmedurchgangskoeffizienten und damit die Dämmfähigkeit maßgeblich. Je nachdem, ob das Fenster einfach- oder mehrfach-verglast ist, fällt auch die Dämmfähigkeit unterschiedliche aus. Der Wärmeverlust bei einem Fenster mit Einfachverglasung ist dabei fast fünfmal so hoch wie der eines Fensters mit fortschrittlichster Energiesparverglasung: 

 

  • Mittleres Einkommen: Sind Sie verheiratet und haben ein Kind, sind Steuerklasse 4 zugeteilt und verdienen 45.000 € im Jahr, dann werden für Sie 216,33 € Energiepreispauschale veranschlagt.

  • Höheres Einkommen: Sind Sie unverheiratet, Steuerklasse 1 zugeteilt und verdienen 72.000 € Jahresgehalt, dann erhalten Sie lediglich 184,34 € Energiepreispauschale – denn bei Ihnen greift der Spitzensteuersatz und zusätzlich greift der Solidaritätszuschlag.
  • Freuen können sich Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen: Als Geringverdiener können Sie am meisten von der Energiepreispauschale profitieren - sind Sie beispielsweise verheiratet, in Steuerklasse 4 und verdienen 15.000 € im Jahr, dann erhalten Sie ganze 284,83 € netto. Sind Sie unter diesen Umständen und mit dem gleichen Gehalt Steuerklasse 3 zugeteilt, dann erhalten Sie die Energiepreispauschale sogar in voller Höhe von 300 €!

Übrigens: Auch Selbstständige profitieren

Natürlich werden auch Selbstständige bei der EPP berücksichtigt, nur dass die Ausschüttung hier auf anderem Wege erfolgt. Anstatt eine einmalige Zahlung zusammen mit dem Monatsgehalt zu erhalten, wird bei Selbstständigen der Satz für die Einkommenssteuervorauszahlung entsprechend gesenkt. Somit funktioniert in diesem Falle die Ersparnis als Zuschuss.