Garantie

Wir produzieren Fenster und Türen in guter Qualität mit Lieferung direkt ab Werk. Sparfenster hat mehr als 12 Jahre Erfahrung als Onlineshop.

Über die übliche, in unseren AGB festgelegte Garantie von 5 Jahren, bieten wir eine erweiterte Garantie von zusätzlichen 5 Jahren – also insgesamt 10 Jahre Garantie – für im Werk lackierte Produkte aus Holz, Holz-Aluminium und Produkte aus Kunststoff.

Dies gilt für Bestellungen, die nach dem 17. März 2015 eingegangen sind (d. h. für alle Bestellungen vor dem 17. März 2015 gilt unsere übliche 5-Jahre-Garantie).

Die erweiterte Garantie über 10 Jahre gilt für:

Im Werk lackierte Fenster und Türen aus Kiefernholz, Holz-Aluminium und Kunststoff.

Die folgenden Bedingungen gelten für die 10-Jahre-Garantie:

1) Die Garantie deckt Material- und Herstellungsfehler und bedeutet, dass Fabrikations- und/oder Materialfehler bis 10 Jahren nach Kauf der Produkte für Sie ausgebessert werden. Als Zeitpunkt des Kaufes gilt der Zeitpunkt, zu dem der Auftrag bestätigt wurde, und nicht der Lieferzeitpunkt.   

2) Falls Sie die Garantie nutzen möchten, müssen Sie den Fehler in einem angemessenen Zeitraum nach Feststellung des Fehlers bei uns reklamieren.

3) Die Reklamation muss schriftlich mit dem erforderlichen Nachweis des Schadens sowie einer Kopie der Auftragsbestätigung erfolgen.  

4) Eine Bedingung ist, dass der Kauf durch die Kopie der Auftragsbestätigung nachgewiesen werden kann. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die erforderlichen Nachweise vorzulegen, da Sparfenster Auftragsbestätigungen nur 5 Jahre lang speichert.

5) Die Garantie deckt nur Produkte, die sich in Deutschland befinden.

6) Haustürrohlinge, Füllungen und Hartholztürschwellen sind von der erweiterten Garantie ausgenommen.

Die folgenden Bedingungen gelten für Fehlerbehebung/Austausch:

1) Sparfenster behebt den Fehler durch Bereitstellung eines Ersatzproduktes oder Durchführung einer Reparatur oder eines teilweisen Austausches, falls dadurch der Fehler wirkungsvoll behoben werden kann.

2) Falls das mangelhafte Produkt nicht länger beschafft oder nicht ohne wesentliche Unannehmlichkeiten oder Kosten hergestellt werden kann, ist Sparfenster dazu berechtigt, ein anderes, gleichwertiges Produkt zu liefern.

3) Sparfenster deckt nicht die Kosten für die Demontage oder Montage des Ersatzprodukts sowie die eventuellen zusätzlichen Arbeiten bei Austausch/Behebung von Schäden oder Waren.

4) Sparfenster ist nicht verpflichtet das defekte Produkt zurückzunehmen und/oder Entsorgungskosten zu decken.

Die Garantie deckt nicht:

1) Schäden und Funktionsprobleme, die auf fehlende oder mangelhafte Schmierung und Pflege sowie das Abwaschen der Außenflächen des Produkts zurückzuführen sind.

2) Schlosskästen, Griffe, Handgriffe, Scharniere und Beschläge an Fenstern und Türen, bei denen der Schaden auf üblichen Verschleiß, Alterung, Gebrauch und Bedienung zurückzuführen ist.

3) Dichtungsbänder und Leisten, die aufgrund von üblichem Verschleiß, Alterung, Gebrauch und Bedienung ausgetauscht werden müssen.

4) Oberflächenbehandlungen/Lackierungen sowie andere Gegenstände, die nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens nicht von der Garantie oder dem Reklamationsrecht abgedeckt sind.

5) Lackierte/oberflächenbehandelte Produkte, die nicht laufend gepflegt werden. Verwiesen wird auf die allgemeine Instandhaltungsanleitung, die dem Produkt beiliegt, sowie das Dokument „Ergebnisbeschreibung – erwartetes Ergebnis bei industriell oberflächenbehandelten Holzelementen“ (Udfaldsbeskrivelse). Es obliegt dem Kunden, den Empfang dieser Dokumente sicherzustellen, die kostenlos über die Homepage heruntergeladen oder bei Sparfenster angefordert werden können.

6) Materialfehler, die auf besondere Umstände zurückzuführen und nach Lieferung des Produkts aufgetreten sind.

7) Wenn das Produkt einer besonderen, unsachgemäßen, äußeren Einwirkung ausgesetzt war, wie z. B. andere Gebäudeteile, sich ausdehnende Schäume und außergewöhnliche Einwirkung von Wärme, Chemikalien, Feuchte und Witterung.

8) Fehler oder Mängel, die auf fehlerhafte Aufbewahrung, Transport, fehlerhafte Montage des Produkts zurückzuführen sind.

9) Schäden durch Eindringen von Wasser bei nach innen öffnenden Türen.

10) Ersatzscheiben, da gesprungene Scheiben in der Regel Versicherungsfälle sind. Visuelle Mängel an Scheiben, die nicht vom Deckungsrahmen nach Anhang 20: „Visuelle Qualitätsabweichungen bei Thermofenstern“ der dänischen Fensterindustrie abgedeckt sind. Die Reklamationsfrist bei visuellen Mängeln an Scheiben beträgt 1 Jahr ab Kauf. 

11) Produkte, die an besonders ausgesetzten Orten angebracht sind, wie etwa in küstennahen Bereichen.

12) Dachfenster-Rollos (Dachfenster-Rollos Skylite) – Hier geben wird die Werksgarantie des Herstellers weiter, die 3 Jahre ist.

13) Dachfenster von Skylite. Hier geben wir die Garantie des Herstellers weiter, die 5 Jahre ist.

14) Vorsatz- und Aufsatzrollladen einschließlich Motoren. Hier geben wir die Werksgarantie des Herstellers weiter, die 2 Jahre ist.